Jochen (Gast) - 11. Nov, 22:11

Es hätte sicherlich auch niemand verstanden, wenn Du gesagt hättest, Du wolltest doch nur zum Geburtstag Deiner Tochter.

Schatzi spricht in solchen Fällen gern von einem Mangel an Rechtfertigungstatbeständen. Gegebenenfalls nachschlagen!

jochmet - 13. Nov, 10:19

Zur Tanke gehe ich nur noch mit meinem Anwalt.

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